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Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung

Immer mehr Kassenpatienten wünschen sich ein hochwertige Zahnarztbehandlung und schließen daher private Zahnzusatzversicherungen ab. Dabei ist Einiges wichtig:

Private Zusatzversicherung

Eine Zahnzusatzversicherung ist für viele gesetzlich Versicherte interessant, weil die Krankenkasse nur noch einen festen Zuschuss bezahlt, wenn sie Zahnersatz brauchen. Der Betrag von der Kasse fällt gleich hoch aus, egal, ob sich der Versicherte einen fehlenden Zahn auf einfache Möglichkeit mit einer Klammerprothese oder bequem durch ein Implantat ersetzen lässt. Der Gesetzgeber hat für jeden Zahnbefund einen festen Betrag, den Festzuschuss, festgesetzt.

Wer zusätzliche Leistungen beim Zahnarzt versichern möchte, sollte sie möglichst abschließen nicht nur, bevor die erste Baustelle anfällt, sondern, bevor sie in Sicht ist!

Für Behandlungen, die der Zahnarzt bereits vor Abschluss des Vertrags geraten hat, muss die Versicherung später nicht zahlen.  Meist gibt es in den Tarifen auch eine Wartezeit bis zur ersten Leistung oder eine Staffel, in der erst nach einigen Jahren die volle Versicherungsleistung zur Verfügung steht.

Es gibt einen unüberschaubaren Dschungel von Tarifen

Wichtig dabei sind folgende Punkte:

  • die Versicherung sollte auf Basis der Zahnarztrechnung einen festen Anteil übernehmen – auch wenn die gesetzliche Krankenkasse nichts zahlt.
  • Es sollten keine Ausschlüsse von Leistungsbereichen vereinbart werden.
  • Prophylaxesitzungen kosten zwischen 100 und 160 EUR und werden ca. 2-3x im Jahr durchgeführt. Wenn solche Sitzungen für ein paar Euro mehr im Monat mit versichert sind, ist das gut für Ihren Geldbeutel und Ihre Zähne.
  • Wenn Sie glauben, bald eine Behandlung zu brauchen, dann lieber eine Versicherung OHNE Wartezeit oder anfängliche Limits vereinbaren. Wollen Sie nur langfristige Sicherheit, nehmen Sie einen günstigeren Tarif mit Wartefrist.
  • Achten Sie darauf, dass Inlays und Implantate, Zusatzleistungen bei Wurzelkanalbehandlungen und Parodontalbehandlungen versichert sind.
  • Lassen Sie sich nicht von festen und vermeintlich hohen Erstattungsbeträgen blenden (200 EUR ist zwar viel Geld, jedoch bei einem Inlay für 650 EUR nicht unbedingt das, was man eine hohe Erstattung nennt). Besser sollten prozentuale Erstattungen vereinbart sein (80-90% des Rechnungsbetrages inkl. etwaiger Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)
  • Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen. Sie leben – verständlicherweise – davon, mehr Geld einzunehmen als auszugeben. Ein auffällig billiger Tarif KANN nicht mit dauerhaft guten Leistungen glänzen; deutliche Preisausreißer nach unten werden in den folgenden Jahren meist für Neukunden geschlossen und steigen im Beitrag dramatisch.

Auch wenn wir in der Praxis keine Beratung bzgl. Versicherungsverträgen machen können, unterstützen wir Sie gerne, in dem wir Ihnen medizinfachliche Fragen bzgl. des Kleingedruckten erklären.